FairPrax

Abrechnen von Hilfsmitteln und Heilmitteln mit gesetzlichen Kostenträgern

Unsere Leistungen

Leistungserbringer im Heil- oder Hilfsmittelmittelbereich, Sprechstundenbedarf od. ambulante Pflege

Sie sind im Heil- oder Hilfsmittelbereich tätig und möchten anfallende Rezepte und Verordnungen ohne weiteren Aufwand von einer externen Abrechnungsstelle bearbeiten lassen?

FairPrax bietet Ihnen in dieser Hinsicht einen ausgereiften Service von der Archivierung der Urbelege bis zur kompletten Abrechnung an.
Wir übernehmen sämtliche Arbeitsschritte von der Erfassung und Verwaltung der Rezepte oder Verordnungen bis hin zur Abrechnung mit den jeweiligen Kostenträgern nach den aktuellen Richtlinien der Krankenkassen. Selbstverständlich auch mit Berufsgenossenschaften und Privatpatienten.
Darüber hinaus erstellen wir auf Wunsch auch Kostenvoranschläge an die Krankenkassen oder Zuzahlungsrechnungen für Ihre Patienten.

Das bedeutet für Sie, dass sie nur die angesammelten Rezepte eines Abrechnungszeitraumes bis zu einem festgelegten Zeitpunkt an uns übermitteln (per versichertem Einschreiben, wobei die Versicherungskosten von uns übernommen werden). Um alles andere kümmert sich FairPrax. Damit sparen Sie kostbare Zeit und können letztlich effektiver wirtschaften, da Ihre Abrechnung über FairPrax Ressourcen und Geldbeutel schont.

Unser Service im Internet

Das Serviceprogramm von FairPrax bietet außer den erwähnten Dienstleistungen auch eine intensive Unterstützung per Internet an. Ihr Konto kann problemlos von jedem Ort aus über unser Websystem mit eigenem Kunden-Login eingesehen werden.

Von unserem internetbasierten Kunden-Service können Sie sich direkt über einen Demo-Zugang überzeugen. Um diesen Zugang zu nutzen, klicken Sie auf oben stehenden Link. Ein neues Fenster erscheint; die Kundennr. ‚70000‘ und das Passwort ‚zugang‘ sind schon vorgegeben. Um den Demo-Zugang zu nutzen, klicken Sie einfach auf die Schaltfläche „Anmelden“.

Weitere Informationen zu diesem Bereich und den darin enthaltenen Leistungen können Sie auf den folgenden Seiten abrufen.