FairPrax

Abrechnen von Hilfsmitteln und Heilmitteln mit gesetzlichen Kostenträgern

Unser Leistungsspektrum

FairPrax bietet Ihnen die Möglichkeit, aus vier individuellen Tarifen für unsere Dienstleistungen zu wählen. Diese Tarife sind an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kunden unseres Leistungsspektrums angepasst, so dass bestimmt auch für Sie eines unserer Angebote zutreffend ist.

Zwischen unseren Tarifen (gilt nicht für Tarif 4) können Sie selbstverständlich einmal pro Abrechnungsjahr kostenfrei wechseln, wobei der erste Abrechnungsmonat als Probezeit angesehen wird, innerhalb derer eine Kündigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen getätigt werden kann. Nach dieser Probezeit besteht eine Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten (24 Monate beim Spartarif).

Folgende Tarife stehen Ihnen für die Abrechnung nach §§300, 302 zur Auswahl:

  • Der Spartarif
    Unser günstigster aber trotzdem professioneller Tarif für die reine Abrechnungserstellung, bei der Sie weiterhin nach außen als autarker Eigenabrechner gegenüber den Kostenträgern auftreten und Ihre Forderungen nicht abtreten müssen.
    Sie zahlen lediglich eine Gebühr von 0,99 Prozent der Brutto-Verordnungssumme.
  • Der Standardtarif
    Der optimale und ökonomische Tarif für Abrechner mit größerem Verordnungsvolumen und Augenmerk auf professionelle und umfassende Abrechnungen.
    Die Gebühr beträgt bei diesem Modell 1,90 Prozent der Brutto-Forderungen und der Zahlungsausgang findet (bei Eingang der Abrechnungen bis zum 8./22. eines Abrechnungsmonats) nach 10 Tagen statt.
  • Der Premiumtarif
    Dies ist der optimale Tarif für Kunden, die eine schnelle und individuell bestmöglich angepasste Abrechnung gegenüber den Kostenträgern bzw. Patienten (im Falle von Zuzahlungsrechnungen) wünschen. Der Zahlungsausgang erfolgt schnell, korrekt und zuverlässig schon nach 5 Tagen (bei Eingang der Abrechnungsunterlagen bei FairPrax zum 08./22. des Monats). Für diesen Service und die, mit Ihren persönlichen Wünschen abgeglichenen Abrechnungsunterlagen beträgt die Gebühr nur 2,20 Prozent der Höhe der Brutto-Verordnungen.
  • Der Direkttarif
    Dieser Tarif ist für Heilmittelerbringer gedacht, die ein eher kleines Datenvolumen haben.
    Nach dem Anlegen Ihrer Stammdaten können Sie Ihre Rezepte direkt über die Oberfläche des FairPrax-Websystems eingeben und verwalten. FairPrax erstellt dann für Sie die wichtigen Daten und Dokumente für den Datenaustausch nach §302 oder §300.

Wichtig: Es entstehen keine Zusatzkosten! Die genannten Gebühren enthalten alles wie Porto, Versicherung und Korrekturen, etc.. Es gibt keine versteckten Kosten.